Vorbemerkung: Die erste grundsätzliche Einführung in die unbekannte und mehrfache Dimension sowie Qualität dieser unserer "Sache" mit den millionenfachen Grundrechtsverletzungen und den massenhaft vernichteten menschlichen Existenzen und und und ... enthält die (vormalige) Startseite: Warum die bisher in der Öffentlichkeit und in der publizierten Fachliteratur übersehene herausgehobene Schweigepflicht – die gleichermassen etwa für Ärzte und Rechtsanwälte unstrittig gilt –, bzw. deren Verletzung bei der Veräusserung von Versicherungsunternehmen durch eine Transaktion ohne die hier unabdingbar notwendigen Einwilligungen der Betroffenen, diverse und gewaltige wirtschaftliche, rechtliche und moralische Folgen hat und schier unzähligen Menschen bislang fast unvorstellbare materielle sowie immaterielle Vorteile und Hilfe bringt ... Und zwar hier denen, die tatsächlich unschuldig sind, die wirklich Unterstützung benötigen.
Jetzt bricht nach der unbefugten Offenbarung die andere Apokalypse an ... + Aktuell das Desaster auch in den gesetzlichen Krankenkassen . . .
28. September 2009: Warum eine "Rechtsnachfolge" in höchstpersönliche Rechte definitiv unmöglich ist ... Ich kann es doch (noch) nicht lassen, weil ich es nicht fassen kann, dass die GKV trotz allem massenhaft diese Straftaten begehen will ...
... und habe deshalb ergänzend zur Zusammenfassung vom 19. September (s. u.) zu der Höchstpersönlichkeit der Rechte in der folgenden heutigen Mail an Kassen und Verbände die "Sache" kurz auf den entscheidendsten Punkt gebracht.
Vielleicht und hoffentlich kommen die beiden Kassen vor Donnerstag doch noch zur Besinnung ... Was in diesem nächsten Fall aber so dicht vor der Fusion, trotz aller Offenkundigkeit der Strafbarkeit etc., wohl eher ziemlich unwahrscheinlich ist ...
Bitte umgehend an die Vorstände und Verwaltungsräte weiterleiten !
An die sehr verehrten Damen und sehr geehrten Herren dort,
kurz vor der nächsten "Fusion" möchte ich die Quintessenz noch einmal mit anderen Worten zusammenfassen, so dass es auch juristische Laien im Grunde nachvollziehen können werden und erläutern, warum der Kern der "Argumentation" des GKV-Spitzenverbandes mit dem Eintritt in die Rechte und Pflichten der alten Kasse bei höchstpersönlichen Rechten unvertretbar ist, warum aufgrund dieser Höchstpersönlichkeit eine Rechtsnachfolge von vorneherein ausscheidet und die Transaktionen der Privatgeheimnisse deshalb strafbar und nichtig sind:
Der entscheidende Punkt sind die höchstpersönlichen Rechte der versicherten Menschen auf Verschwiegenheit ihrer alten Kasse bzw. die der Amtsträger gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB. Insbesondere deshalb nimmt der GKV-Spitzenverband den § 203 StGB gar nicht erst in den Mund. Derartige dort begründete höchstpersönliche Rechte unterliegen keiner Rechts- bzw. Gesamtrechtsnachfolge ! Daher ist das gewählte rechtliche Institut einer Rechtsnachfolge bzw. einem Eintritt in Rechte und Pflichten der alten Kasse (§ 144 Abs. 4 SGB V) ein völlig untaugliches Mittel, um die strafbare Verletzung der Schweigepflicht und die Nichtigkeit zu verhindern. Allein die Versicherten haben dieses Recht auf Verschwiegenheit bzw. die höchstpersönliche Verfügungsbefugnis über eine Befreiung von der Schweigepflicht. Das werden Ihnen selbst die an abgewickelten Fusionen mit beraten habenden Anwälte nicht anders bestätigen können.
Das Institut der Gesamtrechtsnachfolge gibt es gleichermassen etwa im Erbfalle. Ein Erbe tritt qua Gesetz in alle Rechte und Pflichten ein, aber unstrittig mit einer entscheidenden Ausnahme: Er kann das nicht in die unübertragbaren höchstpersönlichen Rechte und Pflichten. Diese gehören ausschliesslich den individuellen Menschen und erlöschen mit ihrem Tod, sie unterliegen allein ihrer Verfügung, niemandes anderem sonst, keinem anderen Menschen und keiner anderen Institution.
Dass diese Nichteintrittbarkeit in höchstpersönliche Rechte durch Rechtsnachfolge oder durch sonstige Übertragungen auf einen Nachfolger auch in dieser "Sache" gilt, kann keinem vernünftigen Zweifel unterliegen. Nur die Versicherten könnten durch ihre alleinige höchstpersönliche Verfügungsbefugnis die Amtsträger ihrer Kasse von der Schweigepflicht entbinden und die unausweichliche Offenbarung ihrer Privatgeheimnisse an die Angehörigen der neuen Kasse zu einer befugten machen.
§ 144 Abs. 4 SGB V ermöglicht den neuen Kassen nur in Rechte und Pflichten der alten einzutreten, die diese auch tatsächlich haben und die übertragbar sind: Wie etwa in Miet- und Leasingverträge oder in sonstiges Vermögen etc. - wie ich es schon früher am Beispiel einer Sachversicherung verdeutlicht habe, bei der höchstpersönliche Rechte keine Rolle spielen - aber definitiv nicht in die einzig den Versicherten zustehenden Rechte auf Verschwiegenheit und in ihre Verfügungsbefugnis darüber.
Die genannte "Rechtsnachfolge" ist also von vorneherein ein gänzlich ungeeignetes Mittel, um diese höchstpersönlichen Rechte der Menschen ausser Kraft zu setzen, sie sind und sie bleiben bei den Versicherten und gehen nicht auf die alte bzw. dann auf die neue Kasse über. Einzige denkbare Möglichkeit die notwendige Befreiung von der Schweigepflicht bzw. die Einwilligung in die Offenbarung zu vermeiden, wäre eine - gesonderte, aber hier eben fehlende - gesetzliche Erlaubnis, wie ich sie etwa in der Zusammenfassung mit Stand vom 19. September skizziert habe, die anlässlich von Fusionen sozusagen das Recht auf Verschwiegenheit und Verfügungsbefugnis darüber den Versicherten wegnimmt und es den alten Kassen bzw. den Amtsträgern gibt (so zu diesem Zweck § 203 StGB für nicht anwendbar erklärt), die dann auf dieser Rechtsgrundlage gegen die Schweigepflicht durch die Offenbarung der Daten an die neue Kasse verstossen und über die Privatgeheimnisse selbst verfügen dürften ...
Der GKV-Spitzenverband wusste schon sehr genau, warum er den § 203 StGB und die daraus resultierende Höchstpersönlichkeit der Rechte so auffallend strikt ignoriert, nur so kann er überhaupt von einem Eintritt in alle Rechte und Pflichten reden, ohne sich gleich selbst vor aller Augen zu überführen. Aber § 203 StGB ist hier der entscheidende Punkt und § 144 Abs. 4 SGB V ist unübersehbar nicht die fehlende Rechtsgrundlage für das angewandte Verfahren !
Bedenken Sie das als Vorstände und Verwaltungsräte der BKK-Taunus und der BKK-Gesundheit mehr als gut, bevor Sie in drei Tagen den Zugriff auf die zusammengelegten Computersysteme für die Angehörigen der neuen Kasse freigeben.
Und an die Verantwortlichen der Barmer und der GEK sowie alle anderen, die noch wie gehabt fusionieren wollen: Es ist offenkundig, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die die höchstpersönlichen Rechte der Versicherten beseitigt und, dass es in diese keine Rechtsnachfolge geben kann, stellen Sie deshalb zukünftig das bisherige Verfahren bei der Abwicklung von Fusionen um. Informieren Sie Ihre Versicherten vollständig und bitten um deren Einwilligungen, Zeit genug dazu besteht ja jetzt ... Es ist die einzige Möglichkeit, andernfalls wird endgültig der Weg in die "Organisierte Kriminalität" beschritten ...
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Höhl
Ihr werdet (ab jetzt wohl) zukünftig auf mich, aber sicher nicht auf die "Sache" verzichten müssen ...
26. September 2009: Sie tun es am Donnerstag ... Die "Organisierte Kriminalität" ... Für mich war´s das ...
Zweieinhalb Monate herrschte fast völlige Funkstille zu Fusionen in der GKV. Jetzt gegen Ende der Woche und kurz vor der Bundestagswahl - es sollte wohl so wenig wie möglich Aufmerksamkeit erregt werden -, hat die Taunus-BKK die Fusion auf ihrer Homepage für nächsten Donnerstag bestätigt. Ausserdem hat am gestrigen Freitag der Verwaltungsrat der Barmer einer Fusion mit der GEK zum 1. Januar 2010 zugestimmt.
Auf der Homepage der Taunus-BKK heisst es, pünktlich zur Fusion mit der BKK-Gesundheit am 1. Oktober, "werden auch die verschiedenen Computersysteme der beiden Kassen zusammengelegt. Denn mit einem einheitlichen System greifen die Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet auf dieselben Datenbestände zurück."
Für den, der die - auf dieser Website erläuterte - Sach- und Rechtslage zu § 203 StGB kennt, wird mit einer solchen Aussage auch noch relativ offen zugegeben, dass die medizinischen Privatgeheimnisse der Versicherten an die Mitarbeiter der jeweils anderen Kasse offenbart werden !
Sie fühlen sich offenbar ob ihrer Macht etc. sehr sicher und vor allem auch deswegen, weil es mir bis jetzt noch nicht gelungen ist, rechtzeitig einen ausreichend hohen öffentlichen Druck zu erzeugen ...
Und man glaubte wohl im Fall der Taunus-BKK und der BKK-Gesundheit, die im Juni/Juli gefassten Vereinigungsbeschlüsse nicht mehr zurücknehmen zu können, ohne dass das ganze bisherige System der Abwicklung von Fusionen mit dem bis dato ausschliesslich angewandten Verfahren ohne Einwilligung der Versicherten sofort und unübersehbar auffliegt. Vielleicht hofft man zudem auf einen fortbestehenden "Verbotsirrtum" (s. u.) und ...
Wie auch immer, die verantwortlichen Verwaltungsräte und Vorstände dort werden massenhaft Straftaten begehen und sie werden über eine Million Grundrechte ihrer Versicherten verletzen und und und. Das ist eindeutig, weil es ihnen nicht gelingen kann, endlich eine Rechtsgrundlage für die Ausserkraftsetzung der Schweigepflicht der Amtsträger gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 zu benennen. Bisher weigert sich der Spitzenverband bekanntlich sogar, nur das Wort bzw. den Paragraphen § 203 StGB überhaupt in den Mund zu nehmen ...
Deshalb ist das allerspätestens mit der Durchführung der Fusion am 1. Oktober eine "Organisierte Kriminalität" in der gesetzlichen Krankenversicherung, die früher oder später in der breiten Öffentlichkeit bekannt werden wird. Ganz sicher, denn es ist schlicht so, und wie gesagt, zu der Schweigepflicht des § 203 StGB selbst von der GKV unwidersprochen ...
Es ist jetzt zwar nur noch eine Frage der relativ kurzen Zeit, für mich aber ist sie wohl zu lang. Deshalb war´s das persönlich ziemlich ... An dieser Stelle ist es, glaube ich, ein schönes Schlusswort, auch wegen der Verbindung zum Titel der Homepage, einfach meine drei letzten eMails an Kassen und Verbände der GKV für sich sprechen zu lassen.
Bei den beiden ersten war mir noch nicht bekannt, dass die Fusion am kommenden Donnerstag doch stattfindet und auch der Beschluss des Barmer Verwaltungsrates nicht (der Plan zu letzter Vereinigung war auch schon Anfang Juli durchgesickert).
Bei der Vereinigung der Barmer und der GEK besteht ja auch noch Hoffnung, es ist noch Zeit für das einzig mögliche Verfahren, siehe die dritte Mail, denn man hat dort sicher nicht beschlossen, Straftaten zu begehen, indem die Persönlichkeitsrechte der Versicherten aus § 203 StGB missachtet werden, die Frage ist eben, wie die Fusion abgewickelt und wie sie überwacht wird ...
Falls es jedoch bis dahin nicht gelingt, einen ausreichend hohen öffentlichen Druck zu erzeugen, ist zu befürchten, dass man auch weiterhin den bequemen Weg wählen wird, den ohne Information und ohne Einwilligungen der Versicherten, den, auf dem Millionen von Menschenrechten verletzt werden und und und ...
Bitte umgehend an die Vorstände und Verwaltungsräte weiterleiten !
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gesundheit bzw. die fehlende kann einen ziemlich behindern, aber wer wüsste das besser als Krankenkassen. Bis zur Wahl werden die Medien sehr wahrscheinlich noch mit anderem zu tun haben, aber der richtige "Show-Down" findet hier ohnehin erst in sieben Tagen statt.
Zur unübersehbaren Erinnerung: Die eigene und andere Offenbarung bzw. im eigentlichen ursprünglichen und im doppelten Wortsinne dann zudem auch: Apokalypse steht bevor, sollte in sieben Tagen die nächste millionenfache Offenbarung von Privatgeheimnissen tatsächlich stattfinden.
Und das wird sie unausweichlich, die doppelte Offenbarung, wenn Sie nicht doch noch die Rechtsgrundlage für die Ausserkraftsetzung von § 203 StGB "finden", das fehlende Recht zur Verletzung der dort geregelten Schweigepflicht, aber ... wie gesagt ...
Ihr Spitzenverband hat mit seiner "Stellungnahme" genau betrachtet nur noch versucht, das wenige zu retten, was noch zu retten war, allerdings wird er den § 203 StGB auch verbal nicht mehr lange ignorieren können. Er vertritt ja auch die Interessen der bereits Fusionen abgewickelt habenden Kassen und aus strafrechtlicher Sicht lässt es seine "Argumentation" erwarten, dass man dort in dieser Hinsicht versuchen wird, mit einem sogenannten Verbotsirrtum davonzukommen.
Nur: Zum einen ist unabhängig von der Strafbarkeit die eigentliche "Höchststrafe" hier die Nichtigkeit der Transaktionen und die wird davon nicht berührt, ebenso wie natürlich der verheerende immaterielle Vertrauensschaden etc. etc. nicht.
Zum anderen und das geht wieder in einen Appell an die Verantwortlichen in den Fusionen geplant habenden Kassen über: Allerspätestens jetzt ist nichts mehr mit "Verbotsirrtum" - u. a. auch deshalb haben die Kollegen in der privaten Versicherungswirtschaft nach den Informationen über § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB ihre unbefugten Offenbarungen eingestellt -, allerspätestens jetzt müssen Sie genau wissen, was Sie tun. Das entscheidende Problem der "Sache" einfach totzuschweigen, mag aus dem genannten Grund für die erste "Stellungnahme" eines Verbandes noch ein probates - wenn auch durchsichtiges und letztlich selbstentlarvendes - Mittel gewesen sein, aber das wars dann auch, der § 203 StGB war in meiner Argumentation schon vorher nicht zu übersehen und die Kassen wie auch die Verbände müssen kurzfristig Farbe bekennen ...
Jetzt aber stehen gleich in den nächsten Tagen erst einmal die Vorstände und Verwaltungsräte der Taunus BKK und der BKK Gesundheit versorgt mit allen Informationen sozusagen allein mitten auf dem Schlachtfeld, Sie entscheiden wissend und in vollem Bewusstsein was weiteres geschieht. Ob Sie dort massenhaft zu Straftätern werden und ob Sie millionenfach Grundrechte auf diesem Schlachtfels begraben und und und, oder ...
Bitte alsbald an die Vorstände und Verwaltungsräte weiterleiten !
Sehr geehrte Damen und Herren,
das gestern benutzte Wort "Apokalypse" mag manchem von Ihnen als zu hoch gegriffen erscheinen, aber weil insgesamt 90 % der Bevölkerung als gesetzlich Krankenversicherte betroffen sind und weil es um Grundrechte etc. geht, nicht um irgendwelche Bagatellen und weil die bisher gezeigte Rechts- und Menschenverachtung von Amtsträgern in einem zentralen Bereich des Sozialstaates ausgeht, deren Spitzenverband nichts anderes einfällt (und einfallen kann), als zum Kern der "Sache", zu § 203 StGB und dem fehlenden Recht bzw. der fehlenden Erlaubnis zur Verletzung dieser Schweigepflicht zu schweigen (!), deshalb ist es für mich und andere eine Apokalypse.
Wenn nicht das hier, was denn dann ?
Noch einmal ganz kurz anschaulich zusammengefasst: Die Kassen dürfen grundsätzlich fusionieren, aber sie bzw. ihre Amtsträger dürfen dabei selbstverständlich nicht die Schweigepflicht gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB verletzen, sie müssen anders verfahren und die Versicherten vollständig informieren und um ihre Einwilligung bitten. Auch etwa jeder Arzt (oder ein Rechtsanwalt oder ein Anderer der gleichermassen unter die Ziffern des § 203 StGB fällt ...) kann seine Praxis verkaufen oder mit anderen Kollegen fusionieren, sich in welcher Art auch immer mit anderen Praxen "vereinigen". Aber deshalb darf er dabei doch nicht die Schweigepflicht aus § 203 StGB verletzen und seine Patientendaten ohne Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht an den Käufer oder an die an der "Vereinigung" beteiligten Kollegen sowie an deren Mitarbeiter offenbaren. Das ist doch überhaupt keine Frage und kein Arzt (oder Rechtsanwalt etc.) würde Gegenteiliges behaupten. Hier jedoch wird es das unsäglicherweise, weil man § 203 StGB und die Schweigepflicht der Amtsträger in den Kassen gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB penetrant und gegen jedes bessere Wissen einfach nicht zur Kenntnis nimmt, stumm verleugnet, die daraus resultierende Schweigepflicht nicht einmal eines Wortes für wert befindet.
Bei eventuellen zukünftigen Fusionen kann sich niemand mehr irgendwie herauszureden versuchen, wie der Spitzenverband noch in seiner ersten Stellungnahme, indem er das Entscheidende bewusst ignoriert, es liegt alles auf dem Tisch und nicht nur der Politik ist das "Problem" bekannt ...
Die Verwaltungsräte und Vorstände der Taunus-BKK und der BKK-Gesundheit treten als Erste unter diesen Vorzeichen zu diesem Schwur an, sie entscheiden und sind unmittelbar dafür verantwortlich, ob es am kommenden Donnerstag zunächst die Apokalypse Eins als Offenbarung der Privatgeheimnisse und deshalb gleichzeitig die Apokalypse Zwei gibt. Diese Fusion ist in gewisser Weise eine Kern-Fusion, zu einer solchen wird sie im Falle ihres Falles werden ...
Bitte alsbald an die Vorstände und Verwaltungsräte weiterleiten !
An die sehr verehrten Damen und sehr geehrten Herren dort,
nach meiner letzten Mail habe ich davon erfahren, dass die Taunus-BKK und die BKK-Gesundheit ihre "Fusion" zum 1. Oktober doch gnaden- und skrupellos durchziehen wollen. Ausserdem, dass der Verwaltungsrat der Barmer am gestrigen Freitag einer Fusion zum 1. Januar mit der GEK zustimmte.
Ich bin (fast) sprachlos. Sie verweigern geflissentlich und wissentlich jedes Wort zu § 203 StGB und der Verschwiegenheitsverpflichtung der Amtsträger und doch verletzen Sie diese in vollem Bewusstsein. Das gilt uneingeschränkt für die erstgenannte Fusion. Hoffentlich wählen die Barmer und die GEK ja noch das einzig mögliche Verfahren mit vollständiger Information und Zustimmung der Versicherten, genügend Zeit um wirksame Einwilligungen einzuholen, wäre in diesem Fall schliesslich noch.
Mit der Durchführung der nächsten Fusion in fünf Tagen beschreiten die beteiligten Kassen jedenfalls den Weg in die "Organisierte Kriminalität" in der gesetzlichen Krankenversicherung und mir würde leicht noch einiges mehr dazu einfallen ...
Diese sogenannte "Kern-Fusion" findet also (doch) statt, es ist nicht nur eine millionenfache Offenbarung, es wird die beschriebene Apokalypse ...
Wolfgang Höhl
19. September 2009: Der (einstweilen) letzte und aktualisierte zusammenfassende Stand für die Veröffentlichungsoffensive vor der Wahl und der (noch) geplanten nächsten Fusion ...
... und mein (wohl) letzter Eintrag, falls nicht ... Ein "Anderer" wird die Homepage in Kürze umgestalten etc. ...
Das GKV-Fusionsdesaster: Keine Rechtsgrundlage = Millionen Grundrechtsverletzungen = Millionen Menschen nicht rechtlich wirksam versichert ... (Stand: 19. September 2009)
Ist es nicht merkwürdig, dass jäh seit rd. zwei Monaten so gut wie nichts mehr Neues von der GKV zu Fusionen bzw. Vereinigungen von Krankenkassen zu hören ist ? Das Folgende wird auch mit die Frage nach diesem "Warum" beantworten. Zunächst jedoch und ich weiss, es mutet - jedoch nur auf den ersten Blick - schier unglaublich an, aber wie so oft, sorgt das vermeintlich Banalste für die durchschlagendste Wirkung: Aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen sind bisherige Fusionen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nichtig.
Der Folgen sind verschiedene: Bereits jetzt zig Millionen verletzter Grundrechte und die "zwangs-fusionierten Versicherten" sind juristisch nicht wirksam bei den neu entstandenen Kassen versichert und und und ...
Es ist ein geradezu verheerendes Desaster: Die sich noch vor kurzem abzeichnende ganz grosse Fusionswelle war gar politisch auch noch (verbal) gewollt und die Kassen machten munter mit, trotz des "Übersehens" einer fehlenden Rechtsgrundlage sowie der gewaltigen Konsequenzen daraus.
Die Fusionen sind schlicht deshalb nichtig - das bedeutet: von Anfang an unwirksam und das unheilbar (!) -, weil medizinische Daten gemäss § 203 StGB einer gesetzlich besonders herausgehobenen Schweigepflicht unterliegen und es keinen Rechtfertigungsgrund gibt, der diese ausser Kraft setzen würde. Über die Erläuterungen in diesem Text hinaus, sind weitere grundsätzliche Informationen beim Verfasser (s. u.) erhältlich. An dieser Stelle vorab bereits soviel: Eine sogenannte Rechtsnachfolge der neuen Kasse kann schon rein denklogisch eben nur zustandekommen, wenn diese rechtmässiger "Nachfolger" ist bzw. wenn sie in Rechte des Vorgängers eintritt, die dieser dazu notwendig gehabt haben muss, und sie so überhaupt in den Besitz der medizinischen Daten gelangen darf. Und das ist hier nicht der Fall und auch der Spitzenverband der GKV ignoriert das Problem des § 203 StGB bzw. dieser dort geschützten höchstpersönlichen Privatgeheimnisse geflissentlich, wie wir gleich sehen werden, und entlarvt sich dabei selbst ...
Zudem wurden die Versicherten von den bereits Fusionen abgewickelt habenden Krankenkassen zu diesen Anlässen nicht vollständig informiert - um es zurückhaltend auszudrücken -, sie haben ihnen nicht die ganze Wahrheit gesagt, das Wichtigste "vergessen" und sich so selbst der einzigen Alternative bzw. Möglichkeit beraubt, die Nichtigkeit der Transaktionen zu verhindern: Sie hätten ihre Mitglieder vor einer anstehenden Fusion angesichts der klaren Sach- und Rechtslage inhaltlich etwa wie folgt aufklären müssen (daran können die Versicherten im Vergleich mit den tatsächlich erhaltenen Informationen auch ablesen, wie sehr sie getäuscht wurden):
"Da Ihre medizinischen Daten besonderen und herausgehobenen Schweigepflichten unterliegen (insbesondere: § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB sowie § 76 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und es andererseits diesen Vorschriften zur Verschwiegenheit gegenüber keine gesetzliche Erlaubnis für eine Übermittlung Ihrer Daten an die neu entstehende Krankenkasse und die damit unausweichlich verbundene Offenbarung dieser an die mit übernommen werdenden Mitarbeiter sowie an Vorstände und Verwaltungsräte der jeweiligen anderen Kasse(n) gibt, ist von Ihnen eine vorherige Zustimmung für eine Transaktion der Daten zwingend notwendig. Bevor uns Ihre unabdingbare Einwilligung dazu nicht vorliegt, dürfen und können wir Ihre derart geschützten Daten bzw. das Versicherungsverhältnis als solches nicht an die neue Kasse übertragen".
Der Spitzenverband der GKV sowie die Bundesverbände der vier Kassenarten und grössere vor einer Fusion stehende Kassen wurden erstmals am 10. Juli 2009 und in der Folge mehrmals per eMail über die "Sache" informiert. Zwei Monate lang herrschte inhaltliches Schweigen, gegenüber dem Verfasser bis heute anhaltend - der Schock über das "Versehen/Versäumnis" bzw. über dessen Entlarvung sass offenbar noch zu tief. Erst auf die Bitte einer Bundestagsabgeordneten um eine Stellungnahme wurde Anfang September reagiert, und wie ...
Aber auch seither ist in der Öffentlichkeit weitestgehend nichts Neues zu Fusionen/Vereinigungen zu hören und zu lesen, nachdem bis zum Beginn des Sommers auch in den überregionalen Zeitungen fast täglich über die kommende grosse Fusionswelle berichtet und immer neue Vereinigungen angekündigt wurden. Dennoch wurde bis heute - jedenfalls nicht offiziell - die nächste bereits zum 1. Oktober 2009 anstehende Fusion, die der Taunus-BKK und der BKK-Gesundheit zur grössten deutschen Betriebskrankenkasse, noch nicht gestoppt.
Der GKV-Spitzenverband stellt in seiner genannten Antwort an die Bundestagsabgeordnete Bender fest: Es fände bei Fusionen von Krankenkassen keine Sozialdatenübermittlung im Sinne des (fünften) Sozialgesetzbuches statt, die neu entstehende Kasse trete in die Rechte und Pflichten der alten Kassen ein (§ 144 Abs. 4 SGB V), daher gebe es keinen "Dritten" an den Daten übermittelt würden und ein Datenschutzproblem bestehe aus seiner Sicht deshalb nicht.
In einem hat der Spitzenverband recht, es ist in der Tat kein (Sozial-)Datenschutzproblem im herkömmlichen juristischen Sprachgebrauch zum datenschutzrechtlichen Bereich. Allerdings ignoriert er selbstentlarvend wider jedes bessere Wissen, dass es weit mehr als das ist ...
Es geht in der "Sache" um etwas Übergeordnetes, um besondere und höchstpersönliche Rechte der Menschen, die den Versicherten gehören und nicht den Kassen !
Rechte, in die unstrittig nicht einmal z. B. nach dem Tod eines Menschen weder Verwandte noch die Erben eintreten und von der Schweigepflicht befreien können (eines der von mir so genannten unlösbaren verfahrensbedingten Probleme) - es sei denn, es ist nach dem Tod eine längere Zeit vergangen und es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte, was, bei allem Respekt, wie für gewöhnlich so auch für die wenigsten der GKV-Mitglieder zutreffen dürfte und selbst dann müssten ja trotzdem noch die Verwandten oder Erben ihre Einwilligung in die Offenbarung erteilen.
Aber der Spitzenverband tut allen Ernstes so, als gäbe es diese Rechte nicht, als gäbe es § 203 StGB etc. einfach nicht (er benutzt nicht einmal das Wort bzw. den Paragraphen) und redet nur von Daten im Sinne des (fünften) Sozialgesetzbuchs, von einem "Datenschutzproblem" sowie von den Kassen, den reinen Organisationen, und deren Rechten und ignoriert die besonderen und juristisch ureigensten Rechte der Menschen völlig. Das ist der entscheidende Punkt und Unterschied. Nur wenn es sich um eine Sachversicherung handeln würde, wäre die Beschränkung auf die reine Betrachtung der Kasse als Organisation und auf den "ordinären" Datenschutz ausreichend ...
Bereits logisch ist es unmöglich, dass die neue Kasse als Rechtsnachfolger in Rechte der alten eintreten kann, die diese niemals hatte und hat !, wie soll das denn gehen können ? Das wird mit diesen Informationen hier jeder Versicherte oder Bürger sofort erkennen ...
Ebenso, dass bei einer Fusion selbstverständlich die von § 203 StGB so bezeichneten Privatgeheimnisse (nicht irgendwelche Adress- oder technische Daten wie bei einer Sachversicherung) der Versicherten an die - positiverweise - regelmässig fast alle mit übernommen werdenden Angehörigen der jeweils anderen Kassen offenbart werden und das unausweichlich bei jeder Vereinigung gegenseitig und zwar stets an sehr viele, an fast alle Mitarbeiter etc. der anderen Kassen (zur weiteren Klarstellung an dieser Stelle: Dass es nach "normalen" - also ohne Berücksichtigung dieser besonderen Rechte - datenschutzrechtlichen Masstäben, die in dieser "Sache" nachrangig und unwesentlich sind, keinen "Dritten" bzw. keine dritte Kasse gibt, spielt hier nicht die geringste Rolle). Um diese anderen, dritten natürlichen Personen = Menschen, an die anlässlich einer Fusion zwangsläufig offenbart wird, geht es in dieser "Sache", nicht um den Übergang als so genannte juristische Personen an eine andere, zweite Kasse. Und es geht eben um Privatgeheimnisse der Versicherten, nicht um "Daten" im herkömmlichen juristischem Sprachgebrauch.
Was genau unter einer Offenbarung nach den Masstäben des § 203 StGB zu verstehen ist und wie eng sie gesehen wird, sagt mit klaren Worten folgendes Zitat aus einem der wichtigsten einschlägigen Kommentare zum Strafrecht: „Offenbart ist ein Geheimnis, wenn es in irgendeiner Weise an einen anderen gelangt ist. Bei mündlichen Mitteilungen ist dafür die Kenntnisnahme erforderlich, während bei einem in einem Schriftstück usw. verkörperten Geheimnis das Verschaffen des Gewahrsams mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den anderen genügt (vgl. Schünemann LK 41 u. zum unechten Unterlassen u. 20). Ob das Offenbaren ausdrücklich oder konkludent, spontan oder auf eine Frage hin erfolgt, ist unerheblich, ebenso, auf welchem Weg das Geheimnis dem anderen zugänglich gemacht wird, weshalb zB bei einer Telefondatenerfassung schon das blosse Anrufen eines anderen zugleich eine Geheimnisoffenbarung (Identität des Angerufenen) sein kann“ (Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage, § 203 Rz. 19).
Und diese Privatgeheimnisse werden unbefugt offenbart, denn es bedürfte einer gesetzlichen Erlaubnis, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und des Bundesgerichtshofes (BGH) für "den Bürger erkennbar" anlässlich einer Fusion ihre höchstpersönlichen Rechte an die alte Kasse überträgt, dann erst könnte die neue in diese Rechte eintreten. Und genau diese Erlaubnis fehlt und kein anwaltlicher Zaubertrick dieser Welt kann sie juristisch herbeizaubern ...
Allein, weil Fusionen von Kassen grundsätzlich möglich sind bzw. dass sich Organisationen vereinigen können, überträgt offenkundig noch keine (besonderen) persönlichen Rechte von den Versicherten auf die Kassen, zumal Fusionen auch ohne eine derartige Erlaubnis möglich sind. Eine solche ausdrückliche Erlaubnis erfordert nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, "dass die Offenbarungsbefugnis in ihren Voraussetzungen und ihrem Umfang dem Gesetz eindeutig und für den Bürger erkennbar zu entnehmen ist und damit dem Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 65, 1, 44)" (BGH, Urteil vom 1. März 2007 - IX ZR 189/05, Rz. 16). Aber in den von dem GKV-Spitzenverband genannten Paragraphen zur grundsätzlichen Möglichkeit von Fusionen für Kassen ist mit keinem einzigen Wort von den höchstpersönlichen Rechten der Menschen die Rede ! (und i. ü. auch nicht von § 76 Abs. 1 SGB X). Deshalb gibt es diese unabdingbare Rechtsgrundlage für die Offenbarung der Privatgeheimnisse des § 203 StGB bei Fusionen nach dem bisherigen Verfahren ohne Einwilligungen der versicherten Menschen eindeutig nicht.
Das alles ist so klar, wie es nur sein kann, es wurde in der GKV aber bisher "übersehen" ... Wie kann man unter Geltung des § 203 StGB und der nach dessen Masstäben nicht zu leugnenden Offenbarung von Privatgeheimnissen an die Angehörigen der anderen Kassen bei Fusionen noch von "Datenschutz" nach herkömmlichen juristischen Sprachgebrauch reden ?, wie kann man die höchstpersönlichen Rechte der Menschen nach § 203 StGB derart ignorieren ? und wie kann man (dennoch) behaupten die neue Kasse trete in die Rechte der alten ein, damit auch in diese Rechte, in höchstpersönliche Rechte der Menschen die sie niemals hatte ? Nur weil Fusionen grundsätzlich durchführbar sind, davon auszugehen, dass damit ohne weiteres, ohne eine Regelung dazu auch die Schweigepflicht der Kasse zu den medizinischen Privatgeheimnissen bzw. die der Amtsträger gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB ausser Kraft gesetzt wird, ist geradezu grotesk und noch grotesker wäre es, solches offen auszusprechen, deshalb tut es der Spitzenverband ja auch nicht und schweigt zu § 203 StGB eisern ...
Dennoch können die Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zu einer Rechtsnachfolge etc. auch für mit Fusionen, Verschmelzungen oder ähnlichen Transaktionen und Datenübertragungen in diesen Zusammenhängen erfahrenen Juristen auf den ersten Blick überzeugend sein. Denn, diese wissen aus ihrer Erfahrung, dass es in der Praxis in 99,9 % aller Fälle keine juristischen Probleme mit Datentransaktionen und einem Eintritt in die Rechte des alten Unternehmens gibt. Daher könnten sie vor diesem Hintergrund geneigt sein, schon von vorneherein und dann auch letztlich kein Problem zu sehen ...
Der Unterschied ist jedoch der eine hier entscheidende, wenn auch quantitativ winzige Bruchteil der Fälle, in denen die durch § 203 StGB geschützten Privatgeheimnisse von den Transaktionen betroffen sind und da es um die unzweifelhaft darunter fallenden medizinischen Daten geht und jeder Mensch in Deutschland eine Krankenversicherung hat (oder hatte), resultieren aus dieser vergleichsweise absolut kleinen Zahl von Kassenvereinigungen, gemessen an der Gesamtheit von Fusionen etc. in anderen Branchen insgesamt, diese ungewöhnlich verheerenden Auswirkungen. Sollten Sie deshalb vielleicht die eine oder andere zurückhaltende oder gar negative Aussage von juristischen Experten erhalten, holen Sie eine weitere Meinung ein, etwa von einem auf Persönlichkeitsrechte und/oder im Strafrecht auf § 203 StGB spezialisierten Juristen. Die "Rechtsbranche" selbst kokettiert oft gerne damit, dass man von drei Juristen mindestens vier verschiedene Meinungen erhalte. Aber wenn diese die höchstpersönlichen Rechte der Menschen mit berücksichtigen, wird die Meinung einstimmig ausfallen.
Ausserdem insbesondere nicht zu vergessen: Die entscheidende Rechtsgrundlage, die die höchstpersönlichen Rechte der Menschen vor einer Fusion an ihre (alte) Kasse überträgt, muss nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für "den Bürger erkennbar" sein und zwar endeutig ! Jeder Mensch und nicht nur Juristen müssen sie also erkennen können ! Wenn Sie sie nicht erkennen, ist sie nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH strenggenommen schon gar nicht da ... Und die "Sache" hat schliesslich nicht nur eine rechtliche Seite, sondern auch mit Vertrauen in die Amtsträger des Staates zu tun. Man denke nur an die ignorierende und mehr als befremdliche "Stellungnahme" des GKV-Spitzenverbandes, von allem anderen ganz zu schweigen ...
Da ich selbst Betroffener einer Verletzung der Schweigepflicht des § 203 StGB durch Krankenversicherungen bin, kann ich mir nicht nur sehr gut vorstellen, was dabei und danach alles passieren kann, sondern ich weiss es leider sicher aus eigener Erfahrung. Aus diesem Grund werde ich auch nicht nachlassen, dieses Gebaren mit deutlichen Worten anzuprangern, gerade jetzt vor der nächsten Fusion:
Zur Sach- und Rechtslage sowie zur Dringlichkeit des Ganzen, habe ich daher an die oben erwähnten Verbände und Kassen folgende - hier nur leicht ergänzten - Worte geschickt:
"Deshalb mein Appell an die Fusionen geplant habenden Verantwortlichen in den Kassen, denn diese halten als Erste direkt den Kopf hin, sie stehen in vorderster Front und sind erst einmal und unmittelbar verantwortlich, wenn wie gehabt Fusionen durchgeführt werden:
Tun Sie es bitte nicht. Sie begehen massenhaft Straftaten, verletzen Millionen von Grundrechten Ihrer Versicherten und verursachen damit u. a., dass diese nach einer derartigen Fusion juristisch nicht wirksam versichert sind und und und ...
Genau das wird eindeutig geschehen, wenn Sie nicht eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis betreffend der Übertragung der höchstpersönlichen Rechte der Versicherten auf ihre alte Kasse "finden", wie ich sie in meiner letzten Mail ausführlicher beschrieben habe, eine, die dem strengen Gebot der Normenklarheit für die Ausserkraftsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, das mit § 203 StGB geschützt wird, genügt. Aber Sie werden keine solche finden, weil es sie eben nicht gibt. Sie haben schlicht keine Rechtsgrundlage und der Spitzenverband konnte daher auch keine benennen, nicht einmal eine irgendwie ansatzweise diskussionswürdige ...
Deshalb stoppen Sie die derart geplanten Fusionen !
Es ist nicht zuletzt auch in ihrem ureigensten Interesse. Die nächste Gross-Vereinigung, die der Taunus-BKK mit der BKK-Gesundheit zur grössten Betriebskrankenkasse Deutschlands, steht in nur noch 16 Tagen an ..." (heute sind es nur noch 12 Tage)
Diesem Appell ist zur Dringlichkeit nicht mehr viel hinzuzufügen, ausser die Bitte, dass möglichst viele Leser Ihre Kassen und Bundesverbände zu einer Stellungnahme zu der "Nicht-Stellungnahme" des GKV-Spitzenverbandes auffordern, in der sie zur "Sache" hier bzw. zu § 203 StGB und zu den ihnen nicht gehörenden höchstpersönlichen Rechten der Menschen Position beziehen, sie mögen endlich eine Rechtsgrundlage für die Ausserkraftsetzung des § 203 StGB nennen. Und schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten mit der Bitte tätig zu werden, es geht in der GKV schliesslich potentiell um 90 % der in Deutschland krankenversicherten Menschen, von denen viele Millionen schon jetzt nicht mehr nur potentiell betroffen sind und viele weiteren Millionen mehr könnten es schon in Kürze sein. Zur Begründung dazu können Sie selbstverständlich diesen Text hier verwenden.
Greifen Sie bitte ein. Die Zeit drängt, die nächste Fusion steht kurz bevor und, dass die GKV ohne weiteren Druck einlenkt oder die bereits eingeschalteten Politiker verschiedener Parteien rechtzeitig und ausreichend tätig werden, daran glaube ich nicht so richtig. Deshalb habe ich auch damit begonnen, die Informationen zur Sache breit zu streuen und werde das in der kommenden Woche noch intensivieren, aber auch das wird ohne Unterstützung durch die Leser kaum ausreichen. Deshalb geben Sie bitte die Informationen auch an Freunde und Bekannte weiter. Falls Sie die "Sache" trifft - und das kann Jedem und fast Jederzeit geschehen - ist es persönlich möglicherweise zu spät zum handeln ...
Wenn Sie an dem Thema grundsätzlicher interessiert sind oder/und irgendwelche weiteren Informationen diesbezüglich wünschen oder Fragen haben zu etc. etc., ich bin wie folgt zu erreichen, derzeit am Besten per gelber Post an die genannte Adresse, aber - aus dem genannten Grund - bitte eher früher als später.
Wolfgang Höhl, Lanzstrasse 16, 65193 Wiesbaden
13. September 2009: Die ultimative juristische und moralische Bankrotterklärung des GKV-Spitzenverbandes ...
Dieser Eintrag muss jetzt doch noch sein (siehe 9. September unten, dort für Neueinsteiger auch eine relativ aktuelle Zusammenfassung zur "Sache"): Denn der GKV-Spitzenverband hat gegenüber der Bundestagsabgeordneten Bender Stellung bezogen, und wie - in jeder Hinsicht selbstentlarvend ...
Wenn Ihr mithelfen wollt, damit diese unselige "Sache" endlich aufhört: Schreibt an Eure Krankenkasse und an die Verbände oder schreibt an Eure Abgeordneten. Zur Begründung dazu könnt Ihr gerne Kopien von dieser Seite beifügen ...
Sehr geehrte Frau Bender, sehr geehrter Herr Dr. Terpe, sehr geehrter Herr Engelmann,
für Ihre Mail vom 10. September mit den Aussagen des GKV-Spitzenverbandes danke ich Ihnen sehr, ebenso wie für Ihren Einsatz in der "Sache".
Nach zwei Monaten Schweigen mir gegenüber, wurde es endlich gebrochen und was dabei herauskam, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Schweigen lässt ja noch gewisse Interpretationsspielräume - vielleicht gibt es irgendwelche aussersachlichen Gründe, warum man nicht reagiert etc. -, wenn man sich jedoch äussert, dann liegt offen auf dem Tisch, zu was man was sagt und worauf man eben bewusst nicht eingeht.
Kurz zusammengefasst hat sich der GKV-Spitzenverband zu der "Sache" gar nicht geäussert und damit sozusagen einen juristischen und sonstigen Offenbarungseid abgelegt. Er tut wider jedes bessere Wissen im Grunde so, als wäre er gar nicht die Verbandsspitze einer Krankenversicherung für Menschen, sondern irgendeiner Sachversicherung (makabrer geht es doch im übrigen eigentlich kaum). Für diesen Fall wären seine Aussagen richtig und die genannten Rechtsgrundlagen ausreichend. Der entscheidende Unterschied ist jedoch § 203 StGB bzw. die damit geschützten persönlichen (Grund-)Rechte der Menschen und darauf geht der Verband geflissentlich mit keinem Wort ein, einfach deshalb, weil dann seine Argumentation offenkundig sofort in sich zusammenfallen würde. Denn diese persönlichen besonderen Rechte - besondere, weil es sich um intimste Privatgeheimnisse handelt und nicht wie bei einer Sachversicherung um technische Daten etc. - gehören den Menschen und nicht den Kassen, schon deshalb kann dann die neue Kasse nicht in Rechte der alten eintreten bzw. ihre Rechtsnachfolgerin bezüglich Rechten werden, die diese überhaupt nicht hat. Und eine gesetzliche Erlaubnis, die das ändert, gibt es nicht, daher konnte sie der Spitzenverband auch nicht nennen. Keine Sorge, es ist im Grunde ganz einfach: Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangen in ständiger Rechtsprechung, dass eine solche Erlaubnis bzw. Rechtfertigungsgrundlage für den "Bürger erkennbar" ist, für alle Bürger, also auch für juristische Laien. Wenn es sie gäbe, würde sie also Jedermann/Jederfrau erkennen. ... Im einzelnen weiter:
Ein juristischer Offenbarungseid wird vor allem deshalb abgelegt, weil trotz der ausbleibenden Nennung einer Rechtsgrundlage für die unter dem Schutz des § 203 StGB stehenden Privatgeheimnisse viele Millionen weiterer Grundrechtsverletzungen etc. angekündigt werden - es bestehen ja keine "Probleme" - und einen sonstigen zunächst deshalb, weil der Spitzenverband mit seiner "Stellungnahme" nicht mehr und nicht weniger versucht, als auch noch Sie wissentlich dreist über die Sach- und Rechtslage zu täuschen. Zugegeben deutliche Worte, aber Sie werden nach der Lektüre sehen, dass hier auch noch härtere angemessen wären. Man versucht Ihnen einen ganz kleinen Teil des Problems, der dazu hier noch völlig unwesentlich ist, weil er nur die Rechte der Kassen und nicht die der Menschen betrifft, als die Lösung des Ganzen zu verkaufen. Das nenne ich klar eine Täuschung, ja, einen versuchten Betrug.
Unüberlesbar ist der zentrale und seit langem der GKV bekannte Punkt meiner Argumentation die Schweigepflicht des § 203 StGB bzw. die unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen. Der GKV-Spitzenverband lässt sich jedoch offensichtlich nur zu den Rechtsgrundlagen für die grundsätzliche Möglichkeit von Fusionen aus, geht jedoch mit keinem Wort auf die fehlende Rechtsgrundlage für eine Offenbarung nach § 203 StGB ein ! Zwei ganz verschiedene Dinge, wie ich konkret anhand der "Stellungnahme" noch einmal deutlich machen werde.
Nun erst detaillierter zu den juristischen Fragen. Dass Fusionen grundsätzlich möglich sind, habe ich nie bestritten und das ist auch nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist die fehlende Rechtsgrundlage für die unbefugte Offenbarung der durch § 203 StGB geschützten Privatgeheimnisse und dazu verliert der Spitzenverband erneut kein Wort, aus "guten" Gründen. Im einzelnen dazu:
Der GKV-Spitzenverband geht weder auf § 203 StGB ein, noch auf die Grundsätze einer unbefugten Offenbarung nach den dort geltenden Masstäben. Stattdessen werden Paragraphen aus dem SGB V aufgezählt, die allesamt lediglich die Möglichkeit einer Fusion für die verschiedenen Kassenarten regeln und festgestellt, dass danach gar keine Sozialdatenübermittlung im Sinne des Gesetzes stattfinde. Weiter geht es damit, dass die neue Kasse in die Rechte und Pflichten der alten eintrete und es keinen "Dritten" gebe, an den Daten übermittelt würden, deshalb bestehe aus Sicht des Spitzenverbandes kein "Datenschutzproblem".
Ich mache es dazu relativ kurz: Den Vortrag des Spitzenverbandes kann man so stehen lassen, das ist alles nicht wesentlich falsch, aber es ist eben alles hier nicht entscheidend. Es geht in der "Sache" in der Tat nicht um ein "Datenschutzproblem" im allgemeinen rechtlichen Verständnis, denn es geht weder um "normale" Sozialdatenübermittlung noch um "normale" datenschutzrechtliche Fragen im herkömmlichen Sinne, sondern es geht eben um § 203 StGB, im Vergleich zu dem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) etwa nur nachrangig gilt (§ 1 Abs. 3 BDSG).
Wie oben gesagt, wäre die Krankenversicherung eine Sachversicherung, wäre es so richtig und alles kein Problem. Wenn etwa zwei Sachversicherungen fusionieren, gehen die für den operativen Betrieb wichtigen technischen Daten und die zugehörigen Adressdaten etc. über und die betreffenden Kunden haben keine besonderen persönlichen Rechte aus § 203 StGB oder einer anderen Regelung, die solches verhindern könnten bzw. eine solche Transaktion nichtig machen würden.
Um unnötige Wiederholungen meiner Argumentation zu vermeiden, möchte ich es insgesamt dazu und insbesondere zu der Rechtsnachfolge bzw. dem Eintritt der neuen Kasse in die Rechte und Pflichten der alten so ausdrücken, dass schon juristisch weniger Sachverständige bei genauerer Betrachtung das Problem im Grunde weiter im Detail erkennen werden, dass nämlich die vom Spitzenverband genannten Rechtsgrundlagen in allererster Linie die Kassen und nicht die Versicherten bzw. deren höchstpersönliche Rechte betreffen: Es geht dort um Kasseninterne und aufsichtsrechtliche Formalien bei einer Vereinigung etc. sowie ferner um gewöhnlichen Datenschutz für nicht derart herausgehoben geschützte Daten. In diesem Zusammenhang und "normal" datenschutzrechtlich gäbe es tatsächlich keinen "Dritten" an den Daten übermittelt werden, es gäbe die zwei sich vereinigenden Kassen, die dann untergehen und einen gemeinsamen Rechtsnachfolger.
Aber dieser Zusammenhang und die "Sache" ändert sich grundlegend, wenn von Transaktionen die durch § 203 StGB geschützten Privatgeheimnisse betroffen sind. Die darunter fallenden Daten sind höchstpersönlicher Natur und es liegt auf der Hand, dass die neue Kasse zwar in die Rechte der alten eintreten kann, aber dass die neue Kasse das selbstverständlich nicht hinsichtlich der höchstpersönlichen Rechte der Menschen an ihren Daten kann = ein feiner und der ganz entscheidende Unterschied.
Die Situation ist dabei nun also eine ganz andere. Während die Rechtsgrundlagen zur grundsätzlichen Möglichkeit von Fusionen auf die Kassen als solche beschränkt sind - nur in dieser auf die Organisationen beschränkten Sicht kann davon geredet werden, dass keine Daten an "Dritte" übermittelt werden -, geht es in § 203 StGB um die handelnden und/oder betroffenen Menschen, hier also um die Amtsträger in den Kassen und um die Versicherten mit ihren höchstpersönlichen Privatgeheimnissen. ...
Nach den Masstäben des § 203 StGB findet ohne jeden Zweifel eine Offenbarung bzw. Übermittlung von Daten statt und zwar an die in der Regel alle mit übernommen werdenden Mitarbeiter, sowie an die bleibenden Vorstände und Verwaltungsräte der jeweiligen anderen Kasse(n). Wobei dabei wohlgemerkt nicht einmal eine tatsächliche Kenntnisnahme der Privatgeheimnisse juristisch notwendig ist, es reicht bereits die Möglichkeit dazu (vgl. dazu insgesamt die Nachweise in der PDF-Datei).
Wie aus der ausführlichen Übersicht in der PDF-Datei mit Rechtsprechungsnachweisen des BGH und des BVerfG auch ersichtlich, könnten diese Privatgeheimnisse ohne vorherige Einwilligung der Versicherten nur aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis an die neue Kasse übertragen werden. Um dem Gebot der Normenklarheit zu genügen, müsste das eine gesonderte Regelung sein, aus der eindeutig hervorgeht, dass bei Fusionen auch unter § 203 StGB fallende Privatgeheimnisse ohne Zustimmung übertragen werden können. Die höchsten Gerichte verlangen wörtlich (siehe das dort zitierte Urteil), dass eine "Offenbarungsbefugnis in ihren Voraussetzungen und ihrem Umfang dem Gesetz eindeutig und für den Bürger erkennbar zu entnehmen ist". Für den Bürger also wohlgemerkt, nicht nur für Juristen !
Eine Rechtferigungsgrundlage müsste sozusagen den Versicherten ihre höchstpersönlichen Rechte aus § 203 StGB auf Verschwiegenheit wegnehmen und sie ihrer alten Kasse geben, dann erst könnte die neu entstehende Kasse schon rein logisch in diese Rechte eintreten, bei etwas nicht Vorhandenem kann sie schlicht unmöglich Rechtsnachfolger werden. Dazu müsste es eine gesetzliche Regelung folgenden Inhalts geben, jedenfalls sinngemäss und zwar im ganz engen Sinne:
"Die Vorschriften zur Verletzung von Privatgeheimnissen bezüglich medizinischer und anderer Schweigepflichten sind bei Fusionen/Vereinigungen von gesetzlichen Krankenkassen nicht anzuwenden, § 203 StGB gilt dabei nicht, für eine Übermittlung der Daten an die neu entstehende Kasse ist keine Einwilligung der Versicherten notwendig". Ganz davon abgesehen, ob eine solche Regelung für diesen Zweck überhaupt verfassungskonform wäre, es erübrigt sich bekanntlich schon von vorneherein jede Diskussion darüber, da es eine derartige Regelung bzw. Erlaubnis schlicht nicht gibt.
Aber eine solche gesetzliche Regelung wäre die gesuchte, die eine, die fehlende, die unabdingbare Rechtsgrundlage. Die soll und muss der GKV-Spitzenverband nennen, um legal mit seinen Fusionen fortfahren zu können, die "Sache" wäre dann gelöst und auch ich würde selbst sofort und für immer schweigen. Jedoch, da es eine solche nicht gibt, kann der GKV-Spitzenverband noch so oft (andere unwesentliche) Paragraphen zitieren, von nachrangigem "normalem" hier unmassgeblichem Datenschutz reden, oder von angeblichen Rechten von Kassen, die sie gar nicht haben und nicht haben können ...
Vielleicht wurde irgendwann einmal früher übersehen, dass die Rechtsgrundlagen für das angewandte Verfahren nicht ausreichen, nicht für Krankenversicherungen. Heute jedoch ist es längst nicht mehr das grosse "Übersehen", denn der GKV-Spitzenverband weiss das alles natürlich sehr genau, just deshalb vermeidet man tunlichst und peinlichst die Worte § 203 StGB und unbefugte Offenbarung. Was glauben Sie, wieviele Juristen in den letzten zwei Monaten im Auftrag der Kassen und Verbände die "Sache" von links nach rechts, von oben nach unten gedreht und immer wieder hin und her gewendet haben ? Ergebnislos, deshalb sprechen sie § 203 StGB nicht an, sie würden sich mit jedem weiteren Wort dazu nur selbst weiter überführen, also tut man einfach so, als gäbe es den § 203 StGB gar nicht ...
Denn wer würde und könnte etwa bestreiten, dass es eine besondere Schweigepflicht für medizinische Daten und für Amtsträger in den Kassen gibt, dass diese mit einer Fusion natürlich den Angehörigen der anderen Kasse(n) offenbart werden oder wer würde und könnte behaupten, dass es dafür eine gesetzliche Erlaubnis gibt ? Niemand. Also schweigt der Spitzenverband dazu und täuscht Sie und 90 % der in Deutschland lebenden Menschen über eine nach nichtigen Fusionen nicht mehr juristisch wirksame Krankenversicherung und verletzt die Grundrechte von Abermillionen und es werden immer mehr ...
Nach allem gibt es für die Kassen Rechtsgrundlagen für Fusionen, es existiert jedoch keine für die Übermittlung der Privatgeheimnisse, aus welchem Grund auch immer das so ist, es ist ohnehin unerheblich. Fusionen werden dadurch nicht verhindert, sie sind unter der Voraussetzung möglich, dass die Menschen vollständig informiert werden und vor der Transaktion ihre Zustimmung erteilen - eine Art "Basis-Mitbestimmung", die einer Demokratie nicht fremd sein dürfte und die angesichts der Intimität der Daten angebracht erscheint. Das ist jedenfalls das Verfahren, das zu den vorhandenen - vom GKV-Spitzenverband - genannten Rechtsgrundlagen für Fusionen von Kassen passt, das einzige, das dazu möglich ist. Stattdessen übermitteln die Kassen bisher ohne Rechtsgrundlage die Privatgeheimnisse an die anderen neu entstehenden Kassen und verletzen massenhaft Grundrechte etc. und da ihr Spitzenverband völlig unverständlicherweise keine "Probleme" sieht, werden sie das weiter tun ...
Es ist eigentlich völlig unverständlich, dass bei dieser Sach- und Rechtslage der GKV-Spitzenverband dermassen reagiert bzw. auf den Fusionen beharrt. Wahrscheinlich aber schätzt man dort den bereits jetzt enstandenen Schaden - allein bei den zwei grössten Vereinigungen in 2009, die der Techniker Krankenkasse, sowie die der KKH-Allianz sind über neun Millionen Menschen betroffen - als schon zu hoch ein und setzt bzw. hofft irgendwie noch auf eine andere "Erledigung" der Sache, darauf dass sie doch noch im Sande verläuft, denn man weiss dort, dass ich gesundheitlich schwer angeschagen bin. Es gibt für mich keine andere Erklärung und glauben Sie mir, diese vielleicht hart klingenden Worte bereiten mir alles andere als Freude, das annehmen und formulieren zu müssen sowie zu sehen, dass Kassen und Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu einer derartigen Rechts- und Menschenverachtung (weiter) bereit sind ...
Weil eben von der KKH-Allianz die Rede war: Z. B. gerade in diesem Fall dürften sicher sehr viele der zwei Millionen von der KKH kommenden Versicherten "Störgefühle" dabei gehabt haben, dass aus "ihrer" KKH die KKH-Allianz wird, aber sie wurden über ihre Rechte getäuscht und ihre intimsten Daten ohne wirksame Einwilligung transferiert ...
Womit wir nun mehr bei den moralischen Fragen sind. Mit dieser Stellungnahme und der unerträglichen Ignoranz, der Verdrängung der Fakten, dem Schweigen trotz aller verheerenden Folgen, hat für mich der GKV-Spitzenverband nicht nur den juristischen, sondern auch den moralischen Bankrott erklärt. Wann, wenn nicht in einer solchen "Sache" und mit einer derartigen "Stellungnahme" ?
Da der GKV-Spitzenverband kein "(Datenschutz-)Problem" sieht, sagt er damit auch und ich betone: Im sicheren Wissen und vollen Bewusstsein um die tatsächliche Dimension und Qualität des Problems: Wir begehen weitere Millionen von Straftaten durch Verletzung der Schweigepflicht, Grundrechtsverletzungen etc. etc. ...
Lassen Sie sich nicht weiter täuschen und für dumm verkaufen. Es gibt in dieser "Sache" keine irgendwie unsichere Sach- und Rechtslage. Die gesetzliche Regelung zu § 203 StGB bzw. zur unbefugten Offenbarung von Privatgeheimnissen ist klar und die höchstrichterliche Rechtsprechung - sei es die des BGH oder die des BVerfG - seit vielen Jahren Legion und gefestigt. Nur weil es hier um einen bisher in der Öffentlichkeit übersehenen Sachverhalt geht, der jedoch glasklar gleichermassen unter § 203 StGB fällt, werden die höchsten Gerichte ihre ständige Rechtsprechung mit Sicherheit nicht ändern. Daran besteht nicht der geringste vernünftige Zweifel. Geben Sie z. B. nur die Kurzfassung aus der PDF-Datei und diese Mail hier an einen qualifizierten Juristen. Er wird Ihnen nach relativ kurzer Prüfung meine Auffassung bestätigen, jedenfalls grundsätzlich, und den Standpunkt des GKV-Spitzenverbandes für unvertretbar erklären.
Ich möchte nicht nerven und ich glaube, Sie empfinden das angesichts dessen, was hier für die grosse Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf dem "Spiel" steht, auch nicht so. Haken Sie deshalb bitte nach, fragen Sie nochmals beim GKV-Spitzenverband an und weisen ihn auf die Schweigepflicht des § 203 StGB hin und bitten ihn um die Nennung der dafür bisher nicht genannten Rechtsgrundlage für die Offenbarung der Privatgeheimnisse. Ich werde dem Verband meine Stellungnahme zu der seinen kurzfristig zukommen lassen, so dass schnell eine Antwort von dort möglich ist.
Denn, wie gesagt, schon wenige Tage nach der Bundestagswahl steht die nächste Grossfusion an und ein solches Verhalten staatlicher Institutionen in einem zentralen Bereich des Sozialstaates mit derart weitreichenden bis hin zu existentiellen Folgen, duldet ohnehin keinen Aufschub. Man muss dort wenigstens in der Lage sein, den Bürgern und Ihren Vertretern eine nachvollziehbare und eine vollständige Rechtsgrundlage zu nennen oder wenn man das nicht kann, die Konsequenzen zu ziehen und entsprechend zu handeln. Eine Stellungnahme dazu kann auch für viele Menschen bei späteren Auseinandersetzungen mit den Kassen eine wichtige Dokumentationsnterlage sein. Helfen Sie deshalb bitte (weiter) mit !
Lassen Sie sich eine solche bewusste Täuschung nicht gefallen, es ist für Sie als Politiker sicher nicht hinnehmbar, weder für Sie selbst - was für eine Respektlosigkeit einem Volksvertreter gegenüber -, noch schon gar nicht bei dieser unglaublichen Zahl von betroffenen Menschen: Es geht schliesslich um 90 % der in Deutschland lebenden Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, um deren Grundrechte und um eine juristisch wirksame Krankenversicherung nach einer Fusion ...
Wenn es das nicht wert ist, was denn dann ? ...
Und, eigentlich brauchen Sie ja nicht einmal eine grössere juristische Prüfung, nehmen Sie den BGH und das BVerfG doch einfach beim Wort: Wie oben erläutert und belegt, muss für jeden Bürger die Ausserkraftsetzungsetzung seiner persönlichen Rechte aus § 203 StGB klar erkennbar sein. Lassen Sie sich vom GKV-Spitzenverband diese Gesetzesstelle nennen ! ... Die nächste Grossfusion steht in etwas mehr als zwei Wochen bevor ...
> Sehr geehrter Herr Höhl, > > vielen Dank für Ihre E-Mails an Frau Bender MdB und Herrn Dr. Terpe MdB. > > Wir haben Ihre E-Mail an den GKV-Spitzenverband mit der Bitte um eine > Stellungnahme weitergeleitet. > > Nach gängiger Rechtsmeinung, so der GKV-Spitzenverband, findet bei > freiwilligen Vereinigungen von Krankenkassen nach §§ 144, 150, 160, 168 > oder 171a SGB V gar keine Sozialdatenübermittluung i. S. d. Gesetzes > statt. > > Mit der Fusion von Krankenkassen gehen die alten Körperschaften > rechtlich unter, eine neue Körperschaft entsteht, die in die Rechte und > Pflichten (auch Sozialdatenschutz!) der alten Kassen eintritt (§ 144 > Abs. 4 SGB V). Es gibt keinen "Dritten", an den Daten übermittelt > werden. Ein Datenschutzproblem besteht aus Sicht des > GKV-Spitzenverbandes deshalb nicht. > > Mit freundlichen Grüßen > > i. A. Fabian Engelmann > (wiss. Mitarbeiter Büro Biggi Bender MdB)
9. September 2009: Das Finale - Die letzte Mail an die GKV und an Politiker verschiedener Parteien ... Der Appell ...
........... Die Homepage wird in Kürze umgestaltet und überarbeitet ....
........... Bis dahin noch das folgende 1. - 3. ....
........... Zu erreichen bin ich derzeit am Besten über die gelbe Post an die im Impressum genannte Adresse ....
1. Die aktualisierte Erstinformation an Diverse (Stand: Mitte August)
Sehr geehrte ...,
ist es nicht merkwürdig, dass jäh seit rd. vier Wochen so gut wie nichts mehr von der GKV zu Fusionen bzw. Vereinigungen von Krankenkassen zu hören ist ? Diese eMail wird auch die Frage nach diesem "Warum" beantworten. Zunächst jedoch und ich weiss, es mutet - jedoch nur auf den ersten Blick - schier unglaublich an, aber wie so oft, sorgt das vermeintlich Banalste für die durchschlagendste Wirkung: Aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen sind bisherige Fusionen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nichtig.
Der Folgen sind verschiedene: Bereits jetzt zig Millionen verletzter Grundrechte und die "zwangs-fusionierten Versicherten" sind juristisch nicht wirksam bei den neu entstandenen Kassen versichert. Es ist ein geradezu verheerendes Desaster: Die sich noch vor kurzem abzeichnende ganz grosse Fusionswelle war gar politisch auch noch (verbal) gewollt und die Kassen machten munter mit, trotz des "Übersehens" einer fehlenden Rechtsgrundlage sowie der gewaltigen Konsequenzen daraus.
Die Fusionen sind schlicht deshalb nichtig - das bedeutet: von Anfang an unwirksam und das unheilbar (!) -, weil medizinische Daten einer gesetzlich besonders herausgehobenen Schweigepflicht unterliegen (§ 203 StGB) und es keinen Rechtfertigungsgrund gibt, der diese ausser Kraft setzen würde. Eine aussagekräftige Kurzfassung dazu enthält die beigefügte PDF-Datei im ersten Kapitel. Hier soviel noch ergänzend: Eine Rechtsnachfolge der neuen Kasse kann schon rein denklogisch eben nur zustandekommen, wenn diese rechtmässiger "Nachfolger" ist bzw. wenn sie überhaupt in den Besitz der medizinischen Daten gelangen darf. Und das ist hier nicht der Fall, unstrittig und - wie wir gleich sehen werden - von der GKV inhaltlich auch unwidersprochen ...
Zudem wurden die Versicherten von den bereits Fusionen abgewickelt habenden Krankenkassen zu diesen Anlässen nicht vollständig informiert - um es zurückhaltend auszudrücken -, sie haben ihnen nicht die ganze Wahrheit gesagt, das Wichtigste "vergessen". Sie hätten ihre Mitglieder vor einer anstehenden Fusion angesichts der klaren Sach- und Rechtslage inhaltlich etwa wie folgt aufklären müssen:
"Da Ihre medizinischen Daten besonderen und herausgehobenen Schweigepflichten unterliegen (insbesondere: § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB sowie § 76 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und es andererseits diesen Vorschriften zur Verschwiegenheit gegenüber keine gesetzliche Erlaubnis für eine Übermittlung Ihrer Daten an die neu entstehende Krankenkasse und die damit unausweichlich verbundene Offenbarung dieser an die mit übernommen werdenden Mitarbeiter sowie an Vorstände und Verwaltungsräte der jeweiligen anderen Kasse(n) gibt, ist von Ihnen eine vorherige Zustimmung für eine Transaktion der Daten zwingend notwendig. Bevor uns Ihre unabdingbare Einwilligung dazu nicht vorliegt, dürfen und können wir Ihre derart geschützten Daten bzw. das Versicherungsverhältnis als solches nicht an die neue Kasse übertragen".
Die Spitzenverbände der GKV und grössere vor einer Fusion stehende Kassen wurden von mir (inklusive der angehängten PDF-Datei) erstmals vor etwas über fünf Wochen und insgesamt sechs Mal per eMail über die "Sache" informiert. Seither herrscht inhaltliches Schweigen. Und das inzwischen offenkundig nicht nur mir gegenüber, sondern in der Öffentlichkeit weitestgehend zu Fusionen/Vereinigungen überhaupt: Der Schock über das "Versäumnis/Versehen" bzw. über dessen Entlarvung sitzt offenbar noch zu tief.
Sie können bei den von mir angeschriebenen Spitzen-Verbänden und Kassen der GKV gerne anfragen und sich auch auf mich beziehen. Irgendwann werden sich diese einmal irgendwie zu dem in verschiedener Hinsicht bereits angerichteten Desaster äussern müssen. Man bräuchte dort ja "lediglich" eine Rechtsgrundlage zu nennen. Was sie jedoch in fünf Wochen nicht schafften und es mangels ihrer Existenz niemals schaffen können. (Falls Sie noch Zweifel haben und/oder bei den Kassen und Verbänden eine Anfrage stellen möchten, nenne ich Ihnen gerne die von mir verwendeten eMail-Adressen)
Angesichts des jüngsten - verglichen mit dem hier nur eines sehr kleinen - Skandälchens der Gesundheitsministerin, die letztlich eben auch für dieses Desaster mit verantwortlich ist, könnte man die "Sache" auch so zusammenfassen: (Ein Dienstauto für die Ministerin .. und) Grundrechte für alle GKV-Versicherten - Die (wiederum) stehen Ihnen zu ! Wie z. B. auch eine rechtlich wirksame Krankenversicherung nach einer Fusion !
Wenn Sie an dem Thema interessiert sind oder/und irgendwelche weiteren Informationen diesbezüglich wünschen oder Fragen haben zu etc. etc., schicken Sie mir am Besten diese Mail als Rückantwort. Zögern Sie bitte nicht, mich anzusprechen, auch und vor allem in dem ziemlich unwahrscheinlichen Fall, dass die GKV Ihnen gegenüber ihr beredtes Schweigen inhaltlich doch noch brechen sollte. Aufgrund meines angeschlagenen Gesundheitszustandes bitte ich Sie jedoch um eine eher frühere als spätere Nachricht.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Höhl
Anlage: Die PDF-Datei aus dem letzten Eintrag im Juli ...
2. Die letzte - neunte - Mail an Kassen und Verbände ...
Bitte umgehend an die Vorstände und Verwaltungsräte weiterleiten !
Sehr geehrte Damen und Herren,
um auch das noch einmal klarzustellen: Ich habe nicht nur Medien informiert - und werde es in diese und andere Richtungen weiter tun. Und Interessenten gibt es gerade in dieser Zeit viele.
In drei Wochen z. B. ist Bundestagswahl. Wollen Sie insgesamt etwa 70 Millionen Bundesbürger als gesetzlich Krankenversicherte bis dahin weiter im Unklaren lassen bzw. darüber täuschen, was mit Millionen ihrer Grundrechte schon geschehen ist und dass sie nach nichtigen Fusionen bzw. Transaktionen nicht juristisch wirksam versichert sind ? Und vor allem darüber, was Sie mit noch sehr vielen Millionen mehr nach der Wahl offenbar weiter vorhaben ?
Selbst dann, wenn bis zur Bundestagswahl andere Schlagzeilen die Medien beherrschen sollten, was ich allerdings für ziemlich unwahrscheinlich halte: Es liegt doch auf der Hand, dass die "Sache" spätestens gleich danach sofort für Wirbel sorgen wird und dann aber werden sich die Menschen nur noch mehr als Getäuschte sehen !
Wollen Sie schon deshalb wirklich damit weitermachen und die nächsten Fusionen ungerührt weiterbetreiben, dermassen untätig bleiben ? Sie sind nicht einmal in der Lage, eine Rechtsgrundlage für die Offenbarung der Privatgeheimnisse zu benennen, weil es eben schlicht keine gibt. Einwilligungen der Menschen als einzige Alternative dazu, scheiden ebenfalls als Rechtfertigungsgrund aus und zwar mangels vollständiger Information schon von vorneherein, von verfahrensbedingten Unmöglichkeiten etc. ganz abgesehen, wie gestern erläutert.
Wollen Sie trotz alledem tatsächlich weitermachen ? Wissen Sie, was Sie damit für einen immer grösser werdenden Schaden anrichten und zwar nicht nur einen materiellen, sondern insbesondere auch einen immateriellen ? Und das nicht nur für die GKV und für die "versicherten" Menschen, sondern auch als Amtsträger in einem zentralen Bereich für den Staat als solchen, wissen Sie das ? Ausserdem auch für sich selbst ...
Ich kann das alles immer noch nicht so richtig glauben ...
Wollen Sie vielleicht warten, bis Ihnen allerspätestens der BGH die "Sache" sozusagen dermassen rechtlich um die Ohren haut, dass Ihnen Hören und Sehen vergeht ? Und das wird mit - auch wenn es eigentlich ein unjuristisches Wort ist - Sicherheit geschehen, denn es gibt nur wegen eines bisher in der Öffentlichkeit übersehenen Sachverhalts, der jedoch glasklar gleichermassen unter die Ziffern der Abs. 1 und 2 fällt, nicht die geringste Veranlassung und Grund die jahrzehntelange ständige und eindeutige Rechtsprechung zu § 203 StGB bzw. zur unbefugten Offenbarung und zu deren Rechtsfolgen zu ändern.
Und es würde auch dadurch nur noch schlimmer. Denn der BGH wird bei dieser Gelegenheit zudem mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit feststellen, dass Sie spätestens nach meinen umfassenden Informationen genau wussten, was Sie taten, was wiederum für weitere Konsequenzen von Bedeutung sein wird, wie etwa die haftungsrechtlicher Art und vor allem für die strafrechtlichen Folgen etc. Das Fiasko würde also immer weiter und weiter ausufern ... Ausserdem: Nicht einmal die "Kollegen" in der privaten Versicherungswirtschaft haben nach meinen Informationen über § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB ihre unsäglichen Transaktionen fortgesetzt, sondern sie wenigstens weitestgehend eingestellt. Aber das hier hätte schon quantitativ eine ganz andere Dimension und Qualität ...
Für die GKV bzw. für bereits abgewickelte Fusionen gibt es keinen "guten" Zeitpunkt mehr, um vernehmbar die Konsequenzen zu ziehen, in dem Sinne, gänzlich unbeschadet die "Sache" zu überstehen: Was geschehen ist, ist unabänderbar geschehen, aber das Schlimmste kann noch verhindert werden. Allerdings mit jedem vergehenden einzelnen Tag weniger.
Worauf also warten Sie für sich selbst, für Ihre Kasse oder Ihren Verband noch ? Weder rechtlich noch tatsächlich haben Sie doch schon auf kurze Sicht nicht mehr die geringste Chance da anders herauszukommen, als endlich den Schaden insgesamt zu begrenzen und entsprechend zu handeln. Schnell zu handeln, denn der Schaden wird täglich grösser und die Möglichkeiten geringer ... Sie tun auch sich damit einen Gefallen, denn Sie selbst und Ihre Kasse oder Ihr Verband haben noch die Möglichkeit, ganz oder jedenfalls nahezu unbeschadet daraus hervorzugehen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Höhl
3. Die Unterrichtung der Politiker ...
... verschiedener Parteien. Die Mail an Frau Widmann-Mauz wurde lediglich als Beispiel gewählt, weil sie als gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU eine hervorgehobene Stellung hat.
-------- Original-Nachricht -------- Datum: Mon, 07 Sep 2009 16:10:17 +0200 Von: "Wolfgang Höhl" An: annette.widmann-mauz@bundestag.de Betreff: IV: Das GKV-Fusionsdesaster: Keine Rechtsgrundlage = Millionen Grundrechtsverletzungen = Millionen Menschen nicht rechtlich wirksam versichert ...
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
zu Ihrer weiteren Information leite ich Ihnen meine neunte Mail an Kassen und Verbände der GKV seit dem 10. Juli (!) weiter, die ebenso wie alle anderen zuvor (bisher) unbeantwortet blieb.
Nicht einmal die ob der Ungeheuerlichkeit meiner Vorwürfe sicher erfolgt wärende Drohung mit juristischen Konsequenzen, sollte ich meinen Vortrag nicht sofort unterlassen, wurde ausgesprochen. Warum wohl ? Weil man dort eben nicht den Hauch einer Chance sieht, damit gegen mich durchzukommen. Denn man ist bei den Verbänden und Kassen nicht in der Lage, eine Rechtsgrundlage für die Offenbarung der unter dem Schutz des § 203 StGB stehenden Privatgeheimnisse zu nennen und wird es mangels ihres Vorhandenseins nie sein.
Andererseits hat man die gleich in der Woche nach der Bundestagswahl anstehende nächste Grossfusion noch nicht gestoppt (Taunus-BKK und BKK-Gesundheit zur grössten Betriebskrankenkasse Deutschlands). Das, obwohl nicht nur das Schweigen mir gegenüber allein schon Bände spricht: Es gibt eben schlicht keine Rechtsgrundlage für die Transaktion dieser herausgehoben geschützten Daten, nicht für diese.
Die Dimension, Qualität und Dringlichkeit dieser "Sache" wird für Sie als Politiker und Volksvertreter anhand der genannten Mail unten so noch einmal mit anderen Worten deutlich werden. Ausser um die Grundrechte (und einiges andere mehr ...) des ganz überwiegenden Teils der deutschen Bevölkerung, geht es insbesondere auch um das Verhalten der Amtsträger in den Kassen und Verbänden als Repräsentanten des Staates. Ich glaube, dazu brauche ich nicht viel mehr zu sagen, es ist weitgehend selbsterläuternd.
Helfen Sie bitte mit, dass diese massenhaften Grundrechtsverletzungen etc. etc. aufhören. Vielleicht äussern sich ja die Kassen und Verbände Ihnen als Politiker gegenüber dazu und beenden dann wahrscheinlich das unselige Gebaren. Es ist auch Ihre Verantwortung als Volksvertreter, weitere derartige nichtige Fusionen zu stoppen und einen massiven Vertrauensverlust in den Staat bzw. in die für ihn handelnden Amtsträger zu verhindern.
Um die "Sache" noch einmal auf den Punkt zu bringen. Es gibt natürlich Rechtsgrundlagen dafür, dass Fusionen/Vereinigungen von gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich möglich sind. Aber das ist hier überhaupt nicht der Punkt und das Problem und ich habe ja auch mit keinem einzigen Wort bestritten, dass Fusionen/Vereinigungen von Kassen möglich sind. Sie sind es jedoch nicht mit bzw. in dem Verfahren, wie sie bisher abgewickelt werden, denn, und das ist das Entscheidende:
Auch wenn es Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Fusionen gibt, es existiert jedoch keine dafür, dabei die unter § 203 StGB fallenden Privatgeheimnisse der Menschen zu offenbaren ! Nirgends existiert eine solche gesetzliche Erlaubnis, kein Wort an irgendeiner Stelle dazu, stattdessen aber gar noch § 76 Abs. 1 SGB X.
Eventuell wird Ihnen z. B. von den Kassen und Verbänden oder von Anderen als angebliche Rechtsgrundlage etwa der § 144 SGB V genannt, der auch die Bestimmung enthält, die neue Kasse trete in die Rechte und Pflichten der alten ein, werde so ihr Rechtsnachfolger; das von der GKV jedoch wohl eher nicht, denn sie wissen dort, dass das hier nicht das Problem ist und als Erlaubnis für eine Offenbarung unter Geltung des § 203 StGB völlig unhaltbar - auch das mit einer "Rechtsnachfolge" wäre hier so, als könnte ein Dieb irgendwelche Rechte an seiner Beute erwerben und um im Grunde nichts anderes als einen (Daten-)Diebstahl und zwar der besonders schweren Art handelt es sich in dieser "Sache" -, sonst hätten sie es bei mir schon längst damit versucht. Aber der genannte Paragraph ist lediglich eine Rechtsgrundlage für die grundsätzliche Möglichkeit von Vereinigungen, ausdrücklich nichts anderes, er enthält keine Silbe zu § 203 StGB etc.
Fusionen sind also durchführbar, keine Frage, aber eben nicht wie bisher gehandhabt: Nur nach vollständiger Information der Menschen und ihrer vorherigen Einwilligung in die Übertragung bzw. Offenbarung. Es ist sozusagen wie im richtigen Leben: Man kann es richtig oder falsch, legal oder illegal machen. Nur weil etwas möglich ist, bleiben jedoch trotzdem die bestehenden Gesetze zu beachten, kann bei der Umsetzung nicht jedes Mittel recht sein und angewendet werden, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und die Folgen des Fehlverhaltens und der Gesetzesverletzungen sind hier quantitativ und qualitativ verheerend (weiteres dazu hatte ich Ihnen bereits in meinen Mails vom 18. und 23. August, sowie vom 4. September mitgeteilt) ...
Selbst wenn Sie persönlich Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen befürworten sollten bzw. der Meinung sind, es gebe zu viele Kassen: Es geht hier vor allem um Grundrechte, darum, dass diese nicht derart mit Füssen getreten werden und darum, dass die Menschen auch nach Fusionen juristisch wirksam krankenversichert sind. Und wir reden hier nicht von sogenannten "Einzelfällen", sondern davon, dass von den ca. 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, also von rd. 90 % der Bundesbürger, schon viele Millionen nicht mehr nur potentiell betroffen sind und weiter insbesondere davon, dass noch viele Millionen mehr kurzfristig akut betroffen sein werden, wenn ...
Wenn, ja wenn nicht die GKV bzw. die Kassen und Verbände gestoppt werden. Bisher sind diese offensichtlich von sich aus noch nicht dazu bereit und das, obwohl sie sich nicht verteidigen können, deshalb tauchen sie ab, schweigen und täuschen all diese Menschen weiter ... Die verschiedenen Gründe dürften ziemlich deutlich geworden sein, warum diese "Sache" keine Zeit bis nach der Bundestagswahl hat, nicht nur, weil fast zeitgleich mit ihr auch (noch) die nächste Grossfusion vorgesehen ist.
Helfen Sie mit, dieses menschen- und rechtsverachtende Gebaren zu beenden - das Sie doch sicher nicht gutheissen können - und die GKV zur Vernunft zu bringen. Bereits allein, dass man dort weiss, dass eine öffentliche Bewusstseinsgrenze überschritten ist, dürfte angesichts der klaren Sach- und Rechtslage wohl dafür sorgen. Bitten Sie daher als Volksvertreter die Kassen und Verbände um eine Stellungnahme - selbstverständlich können Sie einfach diese Mail dorthin weiterleiten (die Adressen ersehen Sie unten).